Betriebswirtschaft [M]
Betriebswirtschaftslehre
übergreifend
Master of Science
Die Betriebswirtschaftslehre (BWL) ist als Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften eine spezielle, interdisziplinär geöffnete Form der Sozialwissenschaften. Wirtschaftliches Handeln wird aus der einzelwirtschaftlichen Perspektive des Betriebes betrachtet. Damit grenzt sich die Betriebswirtschaftslehre von der Volkswirtschaftslehre ab, die sich mit gesamtwirtschaftlichen Vorgängen auseinander setzt.
Weitere Informationen: http://www.uni-potsdam.de/studienmglk1/faecher/bwl_zb.html
Teilzeitgeeignet gemäß Satzung zur Feststellung der Eignung zum Teilzeitstudium von Studiengängen an der Universität Potsdam. Das Teilzeitstudium stellt eine individuelle Streckung des ursprünglichen Fachstudiums dar, indem die Studierenden höchstens die Hälfte der für das jeweilige Semester vorgesehenen Aufwendungen des entsprechenden Vollzeitstudiums betreiben, ansonsten integrieren sich die Studierenden dabei in den normalen Studien- und Vorlesungsbetrieb; ein spezielles Teilzeitstudiencurriculum wird nicht erstellt. Ein Teilzeitstudium kann nur für mindestens ein Studienjahr (2 Semester) beantragt werden. Die Regelstudienzeit wird entsprechend verlängert. Teilzeitstudiensemester werden dabei als halbe Fachsemester und als volle Hochschulsemester gezählt.
Zum Masterstudium Betriebswirtschaftslehre an der Universität Potsdam kann zugelassen werden, wer in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang den Bachelorgrad oder einen vergleichbaren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verliehen bekommen hat. Die endgültige Entscheidung über die Passfähigkeit des ersten Hochschulabschlusses liegt beim Prüfungsausschuss des Fachs. Ausreichende Englischkenntnisse sind ebenfalls nachzuweisen.
An deutschen Universitäten oder gleich gestellten wissenschaftlichen Hochschulen und in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen erbrachte Prüfungsleistungen werden anerkannt, soweit sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Studiengangs an der Universität Potsdam im Wesentlichen entsprechen. Die Gleichwertigkeit muss vom Prüfungsausschuss festgestellt werden. Nicht bestandene Prüfungsleistungen werden angerechnet. Bei Anerkennung einer Leistung wird jeweils die Anzahl der erreichten Leistungspunkte festgestellt. Benotungen aus vergleichbaren Skalen werden übernommen, aus anderen Skalen umgerechnet. Die Umrechnungen werden durch den Prüfungsausschuss festgelegt.
Das Ziel des Masterstudiums ist insbesondere die Befähigung in Wissenschaft und Forschung. Neben Tätigkeiten in der Praxis sollen Absolventen auch befähigt werden, an Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen tätig zu werden.
Spezialisierungen erfolgen durch die Wahl zweier Masterbereiche und eines Wahlpflichtfachs aus den Bereichen: Marketing-Management, Organisation und Personalwesen, Finanzierung und Banken, Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung, Public und Nonprofit Management, Wirtschaftsinformatik und Electronic Government, Innovation und Entrepreneurship.
Die Regelstudienzeit des Masterstudiums (Vollzeit: 4 Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit) verlängert sich entsprechend der beantragten Teilzeitstudiensemester.
Teilzeitstudierende haben den gleichen Status innerhalb der Hochschule wie Vollzeitstudierende. Die Höhe der pro Semester zu entrichtenden Beiträge und Gebühren der Universität sowie des Studentenwerksbeitrags wird durch ein Teilzeitstudium nicht berührt.
Dr. Ingeborg Garz, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
0331 977-3262
 

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