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Uni Potsdam macht den Weg für generelles Teilzeitstudium frei Drucken E-Mail

Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner letzten Sitzung dem Entwurf einer Ordnung zugestimmt, mit der generell so genannte Teilzeitstudien möglich werden. Bislang gab es diese Möglichkeit nur für ausgewählte Studiengänge. Die größte brandenburgische Universität verspricht sich von diesem Angebot einen bedarfsorientierten Anreiz für jene, die bislang von einem Vollzeitstudium wegen des für sie unvertretbaren Zeitaufwandes Abstand nahmen. Die „Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Potsdam“ muss nun noch vom Brandenburgischen Wissenschaftsministerium als Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Der Entwurf der „Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Potsdam“ umfasst sieben Paragraphen. Das wesentliche Ziel, das die Universität mit dieser Ordnung verfolgt, ist in der Präambel niedergelegt und lautet: „In Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Durchführbarkeit eines Studiums, unabhängig von der sozialen Situation der Studierenden, führt die Universität Potsdam das Teilzeitstudium ein.“

Zukünftig soll es möglich sein, „das Studium bzw. mindestens zwei aufeinander folgende Semester nach Maßgabe dieser Ordnung als Teilzeitstudium zu absolvieren“. Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Studiengänge auch für ein Teilzeitstudium geeignet sind und gewichtige Gründe für die Absolvierung eines Studiums in dieser Form vorliegen. Das könnte beispielsweise die gleichzeitige Berufstätigkeit oder auch die Betreuung eines Kindes oder eines anderen Angehörigen sein.

Die Forderung nach einer generellen Einführung des Teilzeitstudiums war auch im Verlauf der Bildungsproteste im vergangenen Jahr immer wieder erhoben worden.

Kontakt: Birgit Mangelsdorf, Universitätssprecherin, Telefon: 0331/977-1474, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

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